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Probefahrt: Das sollte beachten werden

Die Listen der Probefahrt

 

Probefahrt: Das sollte beachten werden

Zügig die Fahrzeugschlüssel an sich nehmen und ab auf Probefahrt? Achtung, das kann unter umständen Ärger verursachen. Wir erklären in diesem Ratgeber, worauf Sie vor der Probefahrt achten sollten.

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Einige Fahrzeuge sind ohne Frage sehr teuer, und niemand möchte eine böse Überraschung nach dem Erwerb erleben. Deswegen sind Probefahrten vor dem Erwerb eines Kraftfahrzeugs unerlässlich, völlig egal, ob man einen Gebrauchten oder einen Neuwagen kaufen will. Während es beim Neuwagen insbesondere darum geht, ob man sich mit dem ausgesuchten Auto wohlfühlt, sollte man bei gebrauchten Fahrzeugen auf einige eventuelle Mängel achtgeben.

 

Inhaltsverzeichnis:

Was muss man vor jeder Probefahrt beachten?

Es wäre empfehlenswert, bevor Sie mit der Probefahrt anfangen, dass Sie kurz überprüfen, ob das Auto überhaupt verkehrstauglich ist. In der Regel ist das bei Neuwagen immer der Fall, Gebrauchte Fahrzeug hingegen, haben schon mal abgefahrenen Reifen oder die Beleuchtung funktioniert nicht einwandfrei. In so einer Situation, kann beispielsweise der Fahrer ein Bußgeld bekommen oder viel schlimmer, sich selbst und andere Straßenteilnehmer gefährden. Ein weiter Punkt ist auch, dass man sich vergewissert, dass das Auto noch TÜV hat. An dieser Stelle, kann man auch gleich einen Blick ins letzte TÜV-Protokoll werfen, hier können Sie vielleicht Schwachstellen des Fahrzeuges nachlesen. Es ist auch sinnvoll, sich im Vorfeld schon mal eine Strecke für die Probefahrt sich auszusuchen. Idealerweise sollte durch die Stadt, als auch Überland- und Autobahnanteile die Probefahrt erfolgen, so das Sie einen möglichst umfassenden Eindruck vom Fahrzeug bekommen. Wer möchte, kann sich vor der Probefahrt eine Checkliste mit den wichtigsten Punkten aufschreiben. Wir raten Ihnen, zur Probefahrt einen Begleiter mit Sachverstand mitzunehmen.

 

Welche Funktionen müssen bei einer Probefahrt geprüft werden?

Es ist anzunehmen, dass Ihnen der Händler – sollten Sie sich für einen Neuwagen interessieren – ein einwandfreies Vorführfahrzeug zur Verfügung stellen wird. Gebrauchte Autos aber haben oftmals schon viele Jahre auf dem Buckel, was dazu führen kann, dass vielleicht nicht mehr alles tadellos funktioniert. Achten Sie bitte unter anderem auf die folgenden Punkte:

• Klappern die Seitenverkleidungen oder die Autotüren beim Schließen?
• Lassen sich die Sitze ohne Probleme verstellen?
• Sind Sitze, Oberflächen, Schalthebel und Lenkrad in einem altersgemäßen Zustand?
• Startet der Motor völlig problemlos?
• Gibt es Auffälligkeiten beim Kuppeln, Lenken, Bremsen oder Beschleunigen?
• Macht das Auto komische Geräusche beim Schalten oder Gasgeben?
• Zieht der Gebrauchte nach rechts oder links?
• Ist auf holprigen Straßen ein Klappern zu hören?
• Funktionieren der Bordcomputer, die Infotainmentsysteme und alle Instrumente fehlerfrei?
• Funktionieren die Assistenzsysteme wie Spurhalter oder Tempomat?
• Sind die Scheibenwischer und Fensterheber sowie alle Lichter funktionstüchtig?
• Arbeiten die Sitzheizung und die Klimaanlage ordnungsgemäß?
• Tropft unter dem Wagen irgendwo Flüssigkeit nach beendeter Fahrt?

Selbstverständlich haben viele Modelle neben diesen grundlegenden Faktoren ihre ganz eigenen Schwachstellen. Daher raten wir Ihnen, sich vor der Probefahrt ausführlich z. B. in Gebrauchtwagen-Tests darüber zu informieren, worauf Sie bei Ihrem Wunschfahrzeug ganz speziell achten sollten. Das können beispielsweise vielfach auftretende Probleme am Motor oder Fahrwerk sein, aber auch typische Roststellen an der Karosserie des Autos oder öfters auftretende Fehler an der Fahrzeugelektrik. Wichtiger Tipp: Eine Probefahrt lässt sich ebenfalls gut dazu nutzen, den Gebrauchtwagen zu einem Gebrauchtwagen-Check bei DEKRA oder TÜV vorzuführen. Für diesen Service müssen Sie mit ungefähr 60 Euro rechnen.

 

Was muss bei einer privaten Probefahrt beachtet werden?

Haben Sie Ihren Wunschwagen etwa bei einem privaten Verkäufer gefunden? Dann sollten Sie sich vor der Probefahrt auf jeden Fall den Ausweis und die Fahrzeugpapiere des Verkäufers zeigen lassen. So können Sie sichergehen, dass dieser auch wirklich der Eigentümer des Autos ist. Umgekehrt sollte sich ein seriöser Verkäufer allerdings auch von Ihnen ein Ausweisdokument und den Führerschein vorlegen lassen. Auch den Versicherungsschutz des Wagens sollten Sie abklären. Das bedeutet konkret, dass Sie prüfen sollten, ob der Gebrauchte überhaupt rechtmäßig haftpflichtversichert ist. Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich Sie, als der Fahrer eines Privatwagens, zur Haftung im Schadensfall verpflichtet sind. An dieser Stelle sei ebenso zu erwähnen, dass Sie unbedingt alle Vorschäden des Fahrzeugs in einem schriftlichen Protokoll festhalten sollten. Und auch folgende Fragen sollten im Vorfeld geklärt werden:

  • Wer zahlt das Benzin für die Probefahrt?
  • Wie lange geht soll die Fahrt dauern?
  • Gibt es eine Beschränkung über die Kilometer, die gefahren werden dürfen?

Nur, wenn diese Dinge im Vorhinein geklärt werden, gibt es im Nachhinein keine bösen Überraschungen. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, der ist angehalten, eine Mustervereinbarung, wie zum Beispiel vom ADAC, auszudrucken.
Wichtig: Am besten ist es, wenn der Besitzer den Interessenten auf der Tour begleitet. Denn sollte der Wagen nicht wiederkommen, gilt dieser leider nicht als gestohlen, sondern als unterschlagen.

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FAQ:

Darf man die Dauer einer Probefahrt selbst bestimmen?
Die Frage nach der Dauer klären Sie im Vorfeld einfach mit dem Fahrzeugbesitzer. Idealerweise sollte die Probefahrt bei Tageslicht stattfinden und etwa 30 Minuten dauern. Unter bestimmten Umständen kann eine Probefahrt auch einige Stunden oder sogar Tage dauern. Vor allem bei Kraftfahrzeugen, die einen deutlich höheren Wert haben, kann man das Fahrzeug über das Wochenende probefahren.

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